Beschlüsse des wfv-Vorstands vom 10. Dezember 2022 und 9. Juni 2023
Im Jugendbereich gibt es folgende Satzungsänderung
§ 29 Nr. 1 S. 1 wird geändert:
1. Bei allen Jugendspielen (ausgenommen D-, und E- sowie D- und E-Juniorinnen) können während der vollen Spieldauer (einschließlich einer etwaigen Verlängerung) vierfünf Spieler ausgetauscht werden
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