Die Staffelleiter werden durch den Bezirk an den jährlichen Staffeltagen den Vereinen zur Wahl vorgeschlagen. Die Vereine bestimmen so am Staffeltag die einzelnen Staffelleiter für die nächste Saison. Das Wahlergebnis wird dann dem Verbandsspielausschusses zur anschließenden Genehmigung vorgelegt.
Die gewählten Staffelleiter sind dann in Abstimmung mit dem Bezirksspielleiter, dem DFBnet-Berater, den Mitgliedern des Bezirksvorstandes (allgemeine Fragen), den Schiedsrichtergruppen und dem Sportgericht ausschließlich für die Leitung der Staffeln und der Durchführung von den Spielrunden zuständig.
Hier finden die Vereine ihre Ansprechpartner von den jeweilige Staffeln.
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